Beides greift in die Grundrechte der Bürger (unverhältnismäßig) ein, würden einige jetzt sicher meinen. Sicher nicht falsch. Es gibt aber noch andere, spitzfindige, Gemeinsamkeiten. In einem Gesetzesentwurf für Flugpassagierdaten wurde kurzerhand ganz hinten eine längere Speicherung des, durch Videoüberwachung an Bahn- und Flughäfen gewonnenen, Materials beschlossen. Das ganze wurde spät am Abend den Parlamentariern gefaxt und am nächsten Morgen durchgewunken – und keiner hat es gemerkt. Super Idee, oder?
Nun dürfen die Videos bis zu 30 Tage gespeichert werden und müssen nicht innerhalb von 48h vernichtet werden. Verbessert die Sicherheit sicher ungemein.
Eine “gute” Begründung hat Herr Wiefelspütz auch schon gefunden. Die Kofferbomber wurden auch durch Bahnhofsvideos ausfindig gemacht. Dumm nur, dass zu diesem Zeitpunkt noch die alte Regelung in Kraft war, weiß das Herr Wiefelspütz nicht oder darf ich das als stummes Eingeständnis sehen, dass die Daten sowieso schon länger gespeichert wurden? Was von beidem nun schlimmer ist, darf jeder selbst entscheiden.
Das ganze Interview mit Herr Wiefelspütz gibts bei d-radio nachzulesen. (Man beachte die zweite Zeile, auf Würfelspütz wäre ich auch nicht gekommen, aber Russisch Roulette spielt der Herr mit unserer Verfassung allemal)